Wichtige Information:
- Unsere Praxis wird als reine Bestellpraxis mit einem Terminbuchungssystem betrieben. Mit Vereinbarung eines Behandlungstermins kommt ein Behandlungsvertrag zu Stande (§611 BGB).
- Der/Die Patient/in verpflichtet sich bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 € pauschal in Rechnung gestellt (Vergütungsanspruch gemäß §615 S.1 BGB)
- Dieses Honorar hat der/die Patient/in unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen findet in diesem Fall nicht statt.
Wenn Sie eine Verordnung/Rezept erhalten haben:
- Halten sie Ihr Rezept bereit, wenn Sie anrufen oder bringen Sie es mit, wenn Sie sich direkt in der Praxis anmelden wollen.
- Laut Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen dürfen wir eine Behandlung nur beginnen, wenn eine gültige Verordnung vorliegt.
- Eine kassenärztliche Verordnung ist 28 Tage nach Ausstellung gültig, es sei denn der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn eingetragen.
Wenn Sie zur Behandlung kommen:
- Tragen Sie möglichst bequeme Kleidung und verzichten Sie auf Schmuck, der manchmal abgelegt werden muss und dann eventuell liegen bleibt. Wir können in dem Fall keine Haftung übernehmen.
- Zur ersten Behandlung erhalten Sie von uns ein Anmeldeformular, das Sie bitte ausfüllen und gründlich durchlesen.
- Bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit, das Sie für die Dauer der Behandlung bei uns deponieren können.
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Terminen und Zeit-Planungen bitte eventuelle schwierige Verkehrs- und Parkplatzsituationen.
- Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Eigenanteil ist grundsätzlich vor der ersten Behandlung zu bezahlen. Sollten Sie eine Gebührenbefreiung haben, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit und zeigen diese vor.